Der modernen Medizin und Technik verdanken wir eine wesentliche Lebensverlängerung und zugleich Verbesserung der Lebensqualität. Viele Menschen sind dennoch heute verunsichert – sie wünschen sich Lebensqualität bis zuletzt, Würde und Respektierung ihres Willens. Sie wollen beste Schmerzbekämpfung, aber keine Verlängerung des Sterbeprozesses.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein verbrieftes Patientenrecht, daher kann jeder Mensch zu einer medizinischen Behandlung einwilligen oder sie ablehnen. Um den Willen eines Menschen aber auch dann berücksichtigen zu können, wenn er sich in der Sterbephase befindet oder sich nicht mehr äußern kann, besteht die Möglichkeit einer schriftlichen PATIENTENVERFÜGUNG. Diese dient als klare Willensäußerung und muss vom Arzt beachtet werden.
Selbstverständlich bleibt Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen / Mitwirkung am Selbstmord) auch weiterhin verboten.

Die Verfassung einer Patientenverfügung ist eine große Chance zum Nachdenken und Reden über die eigene letzte Lebensphase – und das zu einem Zeitpunkt, wo der Mensch noch bei klarem Verstand ist und mit seinen Angehörigen und mit einem Arzt des Vertrauens darüber spricht, was er will, dass andere tun oder lassen sollen, wenn er selbst nicht mehr kommunikationsfähig sein sollte.

Eine Patientenverfügung gilt NUR für den Fall, dass ein Patient sich selbst über einen längeren Zeitraum nicht äußern kann, dass das Sterben mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und eine Rückkehr der Ausdrucksfähigkeit sehr unwahrscheinlich ist. Eine Patientenverfügung gilt sicher nicht bei einem plötzlichen Unfall. Medizinische Notfallversorgung bleibt Pflicht der Retter, sofern der mit der Suche nach einer Patientenverfügung verbundene Zeitaufwand das Leben oder die Gesundheit von Patient/innen ernstlich gefährdet.

Eine Patientenverfügung ist eine Entlastung für die Angehörigen und gibt den Ärzten Hinweise auf den mutmaßlichen Patientenwillen.

Eine Patientenverfügung nimmt dem Arzt nicht seine Entscheidung ab, sondern stützt seine Entscheidungsfindung.

Nähere Informationen finden sie auf der Homepage von HOSPIZ ÖSTERREICH  Dachverband von Palliativ- und Hospizeinrichtungen

www.hospiz.at/betroffene/fuer-erwachsene/rechtliches/#pv